Allgemeine Vermietbedingungen Segway

1. ALLGEMEINES:  Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die folgenden Vertragsbedingungen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Der  Mieter erkennt durch seine umseitige Unterschrift an, dass er das Fahrzeug  in einem ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen hat.  

2. PFLICHTEN UND HAFTUNG DES MIETERS: Die Teilnahme an einer Segwaytour erfordert ein Mindestalter von 14 Jahren. Jugendliche bis 18 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten an der Tour teilnehmen. Der Erziehungsberechtigte wird vor Fahrtantritt über seine Aufsichtspflicht belehrt. Das Fahren unter Alkoholeinfluss oder sonstiger Drogen ist nicht gestattet. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften, Betriebsanleitungen und Straßenverkehrsgesetze zu beachten, sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Er haftet selbstständig und unbeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungsvergehen während des Mietvertragszeitraums einschließlich aller daraus resultierenden Gebühren und Kosten. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust oder Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter nach den allgemeinen Haftungsregeln. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Verstößt der Mieter gegen diese Bedingungen so hat er dem Vermieter vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges zuzüglich Mietausfalls zu leisten. Der  Mieter darf das Fahrzeug nur durch den/die im Mietvertrag berechtigten Fahrer lenken lassen. Er muss sich vorher von dessen/deren Fahrtüchtigkeit überzeugen. Alle vorstehenden für den Mieter geltenden Regelungen gelten ebenso für den/die berechtigten Fahrer. Im Falle eines Schadens haften Mieter und Fahrer gesamtschuldnerisch.

3. PFLICHTEN UND HAFTUNG DES VERMIETERS: Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in einwandfreiem, betriebssicherem und verkehrssicherem Zustand. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Der Vermieter haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wird vor oder während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, so versucht der Vermieter, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann das Ersatzfahrzeug nicht gestellt werden und/oder ist die Reparatur nicht möglich, so ist der Vermieter verpflichtet, auf den Mietzins für die Ausfallzeit zu verzichten. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Mieters für die Ausfallzeit des Fahrzeugs und persönliche Anfahrtszeit ist nicht zulässig. Der Vermieter haftet nicht für Wertsachen und/oder Gegenstände, die bei Rückgabe des Fahrzeugs zurückgelassen werden.

4. MIETDAUER: Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in dem von ihn übernommenen Zustand zur umseitigen Uhrzeit, Tag und Ort zurück zu geben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges oder des Info-Keys am vereinbarten Rückgabeort verpflichtet den Mieter zum Ersatz des dem Vermieter hieraus entstandenen Schadens. Wird das Fahrzeug vor dem vereinbarten Vertragsende zurückgegeben, hat der Mieter keinen Anspruch auf teilweise Rückzahlung der Mietzahlung. Das Recht der ordentlichen Kündigung des Mietvertrages ist  ausgeschlossen.

5. SICHERHEITSHINWEIS: Um die Fahrsicherheit zu gewährleisten muss das Mindestgewicht eines Fahrers 45 kg betragen (Stabilitätssensoren). Das Maximalgewicht des Fahrers darf 115 kg nicht überschreiten. Bei einem Rütteln der Plattform und/oder Blinken der roten Signal- LED auf der Fußplattform ist die Fahrt sofort zu beenden und das Fahrzeug zu verlassen.

6. DATENSPEICHERUNG: Die Ferienagentur Hofmann ist berechtigt, Daten über den Kunden, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden. Der Vermieter ist berechtigt Fotomaterial der Kunden für Werbezwecke des Unternehmens zu veröffentlichen. Bei Nichteinwilligung muss der Kunde dies schriftlich widersprechen.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) im Voraus zur Zahlung fällig. Die Vorauszahlung erfolgt per Überweisung oder in Bar.

8. GEFÜHRTE TOUREN:  Die Routenvorgabe erfolgt vom Vermieter. Jede Gruppe wird durch einen Reiseleiter begleitet.  Den Anweisungen des Reiseleiters ist Folge zu leisten. Der Mieter darf nur die vorgeschriebene Strecke fahren, Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Reiseleiters.  Wenn der Mieter aus persönlichen oder fahrzeugtechnischen Gründen die Fahrt nicht fortsetzen kann, hat er dem Reiseleiter unverzüglich Meldung zu machen. Dies gilt insbesondere, wenn die Fahrstrecke sein fahrerisches Können überfordert, er eine Pause benötigt oder Mängel am Fahrzeug auftreten.

9. VERSICHERUNGEN: Die Fahrzeuge sind mit einer Haftpflichtversicherung versichert. Der Mieter haftet für alle – auch eigene - Personen- und Sachschäden, auch für Unfall- und Haftpflichtschäden sowie für fährlässiges, grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln. Der Mieter haftet für alle Strafen und Bußgelder, die im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Mietfahrzeugs, welche gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.  Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständige bestimmt werden kann.  Bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt. zu erstatten. Ausfallschäden, Bergungskosten und Nebenkosten der Schadensbeseitigung gehen zu Lasten des Mieters.

10. STORNOBEDINGUNGN: Mit mündlicher oder schriftlicher Buchung wird ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen. Bei Stornierungen werden Stornokosten des vereinbarten Mietpreises fällig. 14 Tage vor Beginn:  50%;  bis 7 Tage vor Beginn:  65%;  2 Tage vor Beginn: 80%. Kostenfreie Stornierung sind bei Schlechtwetterbedingen, Höhere Gewalt, Fahrzeugmängel für Mieter und Vermieter möglich. Stornierungen in beiderseitigem Einverständnis sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN: Alle vorstehenden Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer. Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rudolstadt

 

Ferienagentur Hofmann